7. April 2025
Sie haben eine Wohnung erworben - nicht aber das gesamte Objekt? Oder sind Sie gerade dabei, einen Kaufvertrag abzuschließen? Herzlichen Glückwunsch, Sie sind bald Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft! Doch was bedeutet das überhaupt? Wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind oder eine Immobilie verwalten lassen möchten, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrechten zu kennen. Diese Begriffe bestimmen Ihre Rechte und Pflichten und sind entscheidend für ein reibungsloses Miteinander in der Eigentümergemeinschaft. Die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum bildet das Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG). Es regelt unter anderem, welche Bestandteile einer Immobilie dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnen sind, welche Pflichten die Eigentümer haben und welche Aufgaben eine Verwaltung übernimmt. Gemeinschaftseigentum bezeichnet alle Teile der Immobilie, die nicht einem einzelnen Eigentümer gehören. Sie nutzen diese Bereiche gemeinsam mit den anderen Miteigentümern. Sondereigentum ist Ihr persönliches Eigentum – beispielsweise Ihre Wohnung oder bestimmte abgeschlossene Räume. Sondernutzungsrechte geben Ihnen das alleinige Nutzungsrecht an bestimmten Bereichen des Gemeinschaftseigentums, ohne dass Sie Eigentümer dieser Flächen werden (z. B. Garten, Stellplatz). Wenn Sie diese drei Begriffe voneinander unterscheiden können, fällt es Ihnen leichter, Zuständigkeiten zu erkennen – ob bei Reparaturen, Umbaumaßnahmen oder Kostenverteilungen. Und im Fall eines Erwerbsvorhabens wissen Sie nun definitiv, worauf Sie achten müssen! ___________________________________________________________________________________________________________ Kleiner Tipp vorweg: Wenn Sie eine Wohnung erwerben möchten, lassen Sie sich nebst Teilungserklärung und Co auch die Beschlussprotokolle der vergangenen Jahre herausgeben. Denn besonders hier werden Sie erkennen, ob Sanierungen anstehen, welche Rücklagen evtl. gebildet wurden und ob gar Streitigkeiten bekannt sind. ___________________________________________________________________________________________________________ Gemeinschaftseigentum Das Gemeinschaftseigentum ist die Grund, weshalb eine Eigentümergemeinschaft besteht. Es umfasst alle baulichen Bestandteile und technischen Anlagen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen oder für die Stabilität und Sicherheit des Gebäudes notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise: - Das Fundament, Dach, die Außenwände und Fenster - Tragende Wände, Treppenhäuser, Fahrstühle - Versorgungsleitungen bis zum Wohnungsanschluss - Außenanlagen wie Wege, Gärten, Parkflächen Als Eigentümer entscheiden Sie gemeinsam über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum – etwa über Sanierungen oder Investitionen. Die Umsetzung übernimmt Ihre WEG-Verwaltung für Sie. Hier wird auch berechnet, welche Rücklagen gebildet werden müssen. Denn wenn Sie Mitglied einer Gemeinschaft sind, müssen laufende Kosten oder gar plötzlich notwendige Kosten abgedeckt werden. Deshalb muss Ihnen auch bewusst sein, dass monatlich nicht bloß Nebenkosten gezahlt werden. Sondernutzungsrecht Vielleicht nutzen Sie allein eine bestimmte Gartenfläche oder einen Parkplatz? Dann haben Sie vermutlich ein Sondernutzungsrecht. Ein solches Recht gibt Ihnen exklusiven Zugriff auf Teile des Gemeinschaftseigentums – es ist aber damit kein Alleineigentum. Das Nutzungsrecht wird in der Teilungserklärung oder per Beschluss festgelegt und ist meist an Ihre Wohneinheit gebunden. Sondernutzungsrechte können aber seit der Modernisierung des WEG auch nur an eine Person gebunden sein und verfallen, wenn es einen Eigentümerwechsel gibt, wenn nichts im Grundbuch eingetragen wurde. ___________________________________________________________________________________________________________ Wichtig: Die Instandhaltung dieser Flächen obliegt in vielen Fällen Ihnen als Nutzungsberechtigtem – nicht der Gemeinschaft. ___________________________________________________________________________________________________________ Sondereigentum Ihr Sondereigentum umfasst Ihre Wohnung oder sonstige abgeschlossene Räume, die Ihnen persönlich gehören. Sie können über dieses Eigentum weitgehend frei verfügen: renovieren, vermieten oder verkaufen – ganz wie Sie möchten. Typischerweise gehören dazu: - Ihre Wohnräume, Küche, Bad - Bodenbeläge, Innentüren, nicht tragende Wände - Installationen wie Heizkörper oder Wasserleitungen ab dem Wohnungsanschluss Für alles, was Ihr Sondereigentum betrifft, tragen Sie die Verantwortung – auch für Reparaturen im Inneren. Nur wenn Schäden vom Gemeinschaftseigentum ausgehen, wird die WEG-Verwaltung für Sie tätig. Ein tolles Beispiel: Eine Terrassenfläche könnte Teil der Gemeinschaftsflächen sein, doch Ihnen wurde ein Sondernutzungsrecht zugesprochen worden sein - damit dürfen Sie die Terrasse exklusiv nutzen. Doch was, wenn Sie einen Balkon haben? Dieser gehört grds. zu ihrem Sondereigentum - nicht jedoch alle Bestandteile! Der optische Eindruck von Außen wirkt sich auf den Gesamteindruck der Immobilie aus. Fassade und Co. stehen im Gemeinschaftseigentum, weshalb Sie die Optik nicht einfach nach Belieben verändern dürfen. Das gilt zBsp. auch für das Aufstellen einer optisch beeinträchtigenden Klimaanlage auf dem Balkon. Auch die Abdichtung des Balkons ist für das Gemeinschaftseigentum entscheidend. Der Fliesenbelag der Balkonfläche steht jedoch wieder in Ihrem Sondereigentum. Sie sehen: Die Kosten für Reparaturmaßnahmen sind also aufzuteilen. Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Vereinbarungen und Beschlussfassungen Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Eigentümergemeinschaft organisiert ist, lohnt sich ein Blick in die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Diese Dokumente regeln, wem was gehört, wer was nutzen darf und wie Entscheidungen getroffen werden. 1. Teilungserklärung In der Teilungserklärung finden Sie unter anderem: - Die genaue Aufteilung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum - Die Größe und Lage Ihrer Einheit - Angaben zu Sondernutzungsrechten - Rechte und Pflichten der Eigentümer allgemein Sie ist notariell beurkundet und im Grundbuch hinterlegt – also rechtlich verbindlich. 2. Gemeinschaftsordnung Diese ergänzt die Teilungserklärung und regelt das Zusammenleben. Sie erfahren hier beispielsweise: Wer wie viele Stimmen in der Versammlung hat Welche Kosten wie verteilt werden Welche Nutzungsregeln gelten (z. B. bei Lärm, Haustieren, gewerblicher Nutzung) 3. Vereinbarungen und Beschlüsse Sie und die anderen Eigentümer können jederzeit neue Regeln beschließen! Dies geht im Wege von: - Vereinbarungen (alle müssen zustimmen, sie gelten dauerhaft) - Mehrheitsbeschlüsse (gelten, bis sie widerrufen oder geändert werden) So lassen sich Hausordnungen einführen, bauliche Maßnahmen genehmigen oder Kostenverteilungen anpassen. Aber Vorsicht: Nur weil etwas beschlossen wurde, muss dies nicht automatisch wirksam sein. Wurde ein Beschluss zu ungenau verfasst, oder verstößt er gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung, so kann er unwirksam oder nichtig sein. Eigentümer haben nach der Beschlussfassung daher 4 Wochen Zeit, einen Beschluss vor Gericht anzufechten. 4. Sonderfälle Wussten Sie, dass manche Flächen wie bspw. Stellplätze nicht nur mit einem Sondernutzungsrecht, sondern auch als echtes Sondereigentum im Grundbuch ausgewiesen werden können? Das hat für Sie Vorteile: Sie können den Stellplatz separat verkaufen, vererben oder vermieten – wie Ihre Wohnung auch. Achten Sie hier auf die genaue Formulierung in der Teilungserklärung! Aufgaben der WEG-Verwaltung gem. § 27 WEG Sie merken es vielleicht schon: Als Eigentümer und Mitglied einer Eigentümergemeinschaft hat man eine ganze Menge zu beachten. Hier kann man schnell den Überblick verlieren - ganz zu schweigen von den Regelungen, dem Finanzmanagement, der Instandhaltung und und und... Wenn Sie eine professionelle Hausverwaltung beauftragen, erwarten Sie natürlich klare Leistungen. Der Gesetzgeber hat die ordnungsgemäße Verwaltung, die durch das gewöhnliche Verwalterhonorar abgedeckt ist, daher klar definiert. Die klassischen Aufgaben sind nach § 27 WEG gesetzlich geregelt. Die ordnungsgemäße Verwaltung durch eine WEG-Verwaltung umfasst insbesondere: - Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung - Einberufung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von einer Eigentümerversammlung/Jahr - Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplans - Erstellung der Jahresabrechnung inkl. Einzelabrechnungen - Bildung und Verwaltung der Instandhaltungsrücklage - Führung und Überwachung der Hausgeldkonten - Kontrolle von Zahlungseingängen und Mahnwesen - Beauftragung und Überwachung von Dienstleistern (z. B. Hausmeister, Reinigung, Wartung) - Abschluss, Überwachung und Kündigung von Versorgungs- und Wartungsverträgen - Veranlassung notwendiger Instandhaltungen und Instandsetzungen des Gemeinschaftseigentums - Veranlassung und Koordination von Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug (z. B. Rohrbruch) - Kommunikation mit Eigentümern, Behörden, Versicherungen und Versorgungsunternehmen - Sicherstellung der Einhaltung der Hausordnung und Gemeinschaftsregeln - Erstellung von Protokollen und Beschlusssammlungen - Führung und Archivierung der Verwaltungsunterlagen - Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten im gemeinschaftlichen Bereich Diese Leistungen müssen Ihnen nicht zusätzlich berechnet werden – sie sind Bestandteil jeder ordentlichen WEG-Verwaltung. Wenn Sie also eine Verwaltung suchen, schauen Sie genau hin. Unseriöse Anbieter möchten einige Leistungen extra vergütet wissen. Sonderleistungen der Hausverwaltung Dennoch ist nicht alles ist mit dem Grundhonorar abgedeckt - könnte aber benötigt werden. Falls bei Ihnen ein Bauprojekt ansteht oder häufige Sonderversammlungen notwendig sind, fallen zusätzliche Aufgaben an. Diese dürfen folglich auch gesondert vergütet werden. Typische Sonderleistungen sind unter anderem: - Begleitung von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen - Teilnahme an Gerichtsverfahren - Häufige oder komplexe Sonderversammlungen - Aufarbeitung von chaotischen Altunterlagen - Aufwändige Versicherungsabwicklungen ___________________________________________________________________________________________________________ Wichtig: Diese Leistungen sollten vorab schriftlich vereinbart und fair kalkuliert sein. ___________________________________________________________________________________________________________ Verwaltung Ihres Sondereigentums (Mietverwaltung) Sie möchten nicht nur die WEG-Verwaltung, sondern auch Ihre vermietete Wohnung professionell betreuen lassen? Dann bietet sich die Sondereigentumsverwaltung – oder auch Mietverwaltung – an. Eine Mietverwaltung umfasst unter anderem folgende Aufgaben: - Mietersuche inklusive Bonitätsprüfung und Vertragsabschluss - Mietinkasso und Überwachung von Zahlungseingängen - Betriebskostenabrechnung und Kommunikation mit dem Mieter - Überwachung von Mietanpassungen (Index- oder Staffelmiete) - Verwaltung von Kautionskonten - Organisation und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen - Koordination von Handwerkern und Dienstleistern - Ansprechpartnerfunktion für Mieter bei Fragen oder Problemen - Wohnungsabnahmen und -übergaben - Abwicklung von Kündigungen inkl. Nachmietersuche - Erstellung von Übergabeprotokollen Diese Form der Verwaltung ist besonders für Eigentümer geeignet, die nicht vor Ort wohnen oder ihre Immobilieninvestitionen professionell betreuen lassen möchten. Übrigens: Individuelle Verträge sind mit uns immer möglich! Was kostet eine Verwaltung? Die Kosten für eine Verwaltung sind abhängig von der Art sowie vom Umfang des Verwaltungsaufwands. 1. WEG-Verwaltung: Die marktüblichen Kosten liegen zwischen 15,00 € und 50,00 € netto pro Einheit und Monat, sofern es sich um den üblichen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 27 WEG handelt. Der genaue Preis hängt ab von: - Anzahl der Einheiten - Alter und Zustand der Immobilie - Sanierungsbedarf - technische Ausstattung (z. B. Aufzug, Tiefgarage, Heizanlage) - Lage und Erreichbarkeit des Objekts - vorhandene Unterlagenstruktur und IT-Anbindung Bei erhöhtem Aufwand (z. B. zerstrittene Eigentümer, viele Altlasten, Rechtsstreitigkeiten, schlechte Organisation. durch vorige Verwaltungen) sind Aufschläge zwischen 2,50 € und 15,00 € pro Einheit und Monat marktüblich und gerechtfertigt. 2. Wohnmietverwaltung: Hier liegen die Kosten in der Regel bei 4 % bis 6 % der monatlichen Nettokaltmiete pro Einheit. Der konkrete Satz hängt unter anderem von der Miethöhe, der Fluktuation der Mieter und vom Zustand des Objekts ab. 3. Gewerbemietverwaltung: Die Verwaltung gewerblicher Mieteinheiten wird meist mit 3 % bis 5 % der monatlichen Nettokaltmiete vergütet – je nach Komplexität und Vertragsumfang, ähnlich der Wohnmietverwaltung. Warum Assista Immobilien GmbH? Wir von der Assista Immobilien GmbH bieten Ihnen kompetente und moderne Verwaltungsdienstleistungen für Wohnungseigentum und Mietobjekte. Die WEG-Verwaltung erhalten Sie bei uns bereits ab 17,50 € netto pro Einheit und Monat (abhängig von Objektgröße und Aufwand). Die Wohnmietverwaltung bieten wir ab 4 % der monatlichen Nettokaltmiete pro Monat an. Abgesehen davon bieten wir auch Teilleistungen im Wege individueller Verträge an. Sprechen Sie uns einfach mal an & lassen Sie uns ein paar Informationen zukommen, sodass wir mit Ihnen gemeinsam das bestmögliche Angebot erarbeiten können. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!